Dommermuth Pflegesachverständige
Kompetent.Sachlich.Praxisnah.
Unsere Leistungen
Hinweis: Wir begutachten ausschließlich Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Kinder und Jugendliche fallen nicht in unser Leistungsspektrum.
Die Beauftragung/ Ernennung des Sachverständigen als Zeugen muss namentlich an Frau oder Herrn Dommermuth erfolgen; eine Beauftragung des Büros - Dommermuth Pflegesachverständige ist nicht möglich.

Sozialgericht
Für das Sozialgericht erstellen wir Gutachten- und Widerspruchsgutachten im Klageverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem elften Sozialgesetzbuch. Diese Gutachten können anhand der Aktenlage oder durch persönliche Begutachtung der zu pflegenden Person erstellt werden. Zentraler Inhalt ist die modulare Begutachtung der Pflegebedürftigkeit nach den Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund.
Zudem erstellen wir Sachverständigengutachten in Streitfragen bezüglich Pflegehilfsmitteln aus dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes sowie zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

Landgericht
Wir erstellen Pflegegutachten im Straf- und Zivilverfahren zur Klärung von möglichen Pflege- und Behandlungsfehlern. Die pflegefachliche Aufarbeitung des Sachverhalts unterstützt das Gericht beziehungsweise die Staatsanwaltschaft bei deren Ermittlungen.

Anwaltschaft
Wir erstellen für Rechtsanwaltskanzleien pflegefachliche Stellungnahmen. Dabei beurteilen wir unter anderem Pflegebedürftigkeit, Pflegeverläufe sowie Fragestellungen im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung. Die Ausarbeitung dient als fachliche Grundlage für juristische Verfahren und Bewertungen.

Honorar
Unser Honorar richtet sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz M2/M3 (JVEG).
Zuzüglich Fahrtkostenersatz, Entschädigung für Aufwand sowie Ersatz für sonstige und besondere Aufwendungen. (vgl. §8 JVEG)
